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Ist das Überqueren einer Fahrbahn möglicherweise strafbar?

Zwischen Fahrzeugen und unachtsamen Fußgängern kommt es immer wieder zu Unfällen im Straßenverkehr. Auch, wenn der Fußgänger abgelenkt auf die Straße tritt, kann der Fahrer, bei zu hoher Geschwindigkeit und damit einem zu kurzen Bremsweg, mithaften. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm am 6.4.2017 (Aktenzeichen: 6 U 2/16). Zudem hat der Verkehr ebenso die Pflicht bei einer Gefährdung eines Fußgängers auszuweichen und zu bremsen. Autofahrer müssen die Geschwindigkeit verringern und bremsbereit sein sobald ein Fußgänger auf die Fahrbahn läuft. Kommt es dennoch zu einem Unfall bei erhöhter Geschwindigkeit, haftet der Fahrer zu einem Drittel mit.

Das Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit wirkt sich auf das Urteil aus.

So fuhr eine Motorradfahrerin schneller als die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h und erreichte den Ort der Kollision 0,17 Sekunden früher als bei Einhaltung möglich gewesen wäre. Die Fußgängerin hätte sich bei korrektem Fahrverhalten der Motorradfahrerin bereits auf dem Bürgersteig (0,15 Sekunden bis zum Erreichen des Bürgersteigs) befunden. In diesem Fall hat die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit den Unfall verursacht und es wirkt die Mithaftung, denn hätte die Motorradfahrerin das Tempo verringert, wäre es nicht zum Unfall gekommen.

Ähnlich sieht es das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf in einer aktuellen Entscheidung. Möchte ein Fußgänger eine Straße überqueren und achtet nicht auf den Verkehr auf der linken Seite, muss dieser eine Mitschuld tragen, auch wenn der Fahrer die volle Sicht auf die betroffene Person hatte. Der Verkehr hat auf Straßenabschnitten ohne Fußgängerüberwege prinzipiell Vorrang, da diese primär dem Fahrzeugverkehr dienen und nur mit großer Vorsicht überquert werden dürfen. Eine schmale Straße darf nur überquert werden, wenn der Fußgänger den Bürgersteig erreicht, bevor der Fahrzeugverkehr eingetroffen ist.

Fußgänger dürfen Fahrzeuge nicht behindern und müssen darauf achten nicht in die Fahrspur des Verkehrs zu gelangen.

In Düsseldorf entschied das Oberlandesgericht am 27. Juni 2017 (Aktenzeichen: 1 U 115/16), dass Fußgänger zu nur einem Drittel mithaften, wohingegen das Oberlandesgericht in Hamm die Mitschuld auf zwei Drittel festlegte (s.o.).

Folgen für den Schutz der Haftpflichtversicherung

Hier zahlt natürlich nicht der Verkehrsteilnehmer, sondern es tritt seine Kfz-Haftpflichtversicherung ein. Interessanterweise entscheidet allein der Versicherer über den außergerichtlichen Einsatz. Zudem kann der Versicherte nicht abwenden, dass die Eintrittsentscheidung fällt, da in der Regel beim Versicherungsabschluss eine Regulierungsvollmacht unterzeichnet wird. Daher ist der Versicherer in seiner Entscheidung der Regulierung, eingeschlossen der Prämienerhöhung für den Versicherten, frei.

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Was tun nach einem Unfall?

Darf man nach einem Unfall nach Grundlage des Gutachtens abrechnen, obwohl ich mein Aouto schon verkauft habe, oder es verkaufen möchte? Das Video verät mehr!

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Betrug bei Sportwetten

Die Fußball-EM naht und viele Fußballfans versuchen nun wieder, mit ihrem Fachwissen Geld zu verdienen. Die Rede ist von Sportwetten. Sportwetten sind in Deutschland mittlerweile legal, sie beschäftigen aber auch gelegentlich die Strafgerichte.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Beschluss vom 11.3.2014 (A.Z.: 4 StR 479/13) über einen äußerst interessanten Fall zu entscheiden gehabt, in dem der Angeklagte aufgrund eines Tipps auf ein Fußballspiel gesetzt und gewonnen hatte. Hierbei hatte er auf den „Tipp“ vertraut und eine entsprechende Wette abgegeben.

Vor dem Spiel der österreichischen Bundesliga zwischen zwei Fußballvereinen erhielt der Angeklagte, der Inhaber des Cafés war, von einem unbekannten einen „Tipp“ über den Ausgang des Spiels. Nach dieser Information hätten Spieler der Heimmannschaft zugesagt, durch unsportliche Spielzurückhaltung auf eine Niederlage des eigenen Vereins mit mindestens zwei Toren Unterschied wirken. Ob die Begegnung tatsächlich manipuliert war, konnte das Landgericht nicht feststellen. Der Angeklagte stufte den „Tipp“ zwar nicht als sicher ein, allerdings hielt er eine Manipulation für möglich. Er wettete demzufolge auf einen entsprechenden Spielausgang. Und tatsächlich: das Spiel ging entsprechend aus und der Angeklagte gewann eine hohe Geldsumme.

Eine Manipulation des Spiels war hingegen letztlich nicht nachgewiesen.

Nachdem das Landgericht Bochum den Angeklagten verurteilt hatte, hat der BGH dieses Urteil aufgehoben. Gestützt wurde die Entscheidung im wesentlichen darauf, dass der Angeklagte sich jedenfalls nicht an einer Beeinflussung des Spielergebnisses beteiligt hatte. Ihm war lediglich von unbekannter Seite ein „Tipp“ in einem Café gegeben worden, in dem häufig ein an sportwetteninteressiertes Publikum verkehrt. Der Angeklagte ging auch bei seinem Wettverhalten nicht von einer mit Sicherheit zutreffenden Information aus. Er habe keinen Eingriff in das Wettereignis selber vorgenommen oder in dessen Geschäftsgrundlage. Vielmehr gehöre die Nutzung solcher Informationsvorsprünge (seien sie nur vermutet oder tatsächlich zutreffend) zum allgemeinen und daher straflosen Geschäftsrisiko bei Wetten.

Der Angeklagte habe bei seinem Vorgehen die verwirrten typische Unsicherheit akzeptiert und habe nicht die „Identität wesentlichen Merkmale einer Wette“ überschritten. Der Fall sei möglicherweise anders zu beurteilen, wenn der wertende die sichere Information erhält, dass das Spiel manipuliert ist. Vorliegend habe der Fall aber anders gelegen.

Diese Wertung stehe auch im Einklang mit dem Urteil des fünften Strafsenats des BGH vom 15.12.2006 (A.Z.: 5 StR 181/06, BGHSt 51, 165,172). Der Angeklagte habe auch keine Garantenstellung innegehabt, sodass eine Strafbarkeit wegen versuchten Betrugs durch Unterlassen ebenfalls nicht in Betracht komme.

Fazit: solange man lediglich einen „Tipp“ erhält und nicht aktiv (etwa durch Bestechung) auf das Spielgeschehen bzw. den Spielausgang Einfluss nimmt, kann man bedenkenlos auch höhere Wettgewinne vereinnahmen, ohne sich strafbar zu machen.

Erfahren Sie hier mehr über: Verkehrskontrolle – so verhalten Sie sich richtig! und Gilt 30 km/h auch am Feiertag?

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Muss ich mich um einen Strafzettel aus dem Ausland kümmern?

Anwalt Dr. Hartmann informiert beim SAT.1 Frühstücksfernsehen.

Thema war diesmal „Knöllchen im Urlaub“, was einem passiert, wenn man im Ausland z.B. geblitzt wird, oder Falschparkt und im Anschluss einen Strafzettel erhält.

Erfahren Sie hier mehr über: So retten Sie sich vor einem Straf- oder Bußgeldverfahren und Führerschein weg wegen Falschparken – geht das?

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Blitzermarathon, was ist zu tun?

Vor einigen Tagen war es wieder soweit, im ganzen Land war Blitzermarathon. Hat es auch Sie erwischt? Fachanwalt für Verkehrsrecht Henning Hartmann sagt Ihnen im neusten Video was zu tun ist.

Erfahren Sie hier mehr über: So retten Sie sich vor einem Straf- oder Bußgeldverfahren und Blitzermarathon in Berlin und Brandenburg

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Anwalt Dr. Hartmann berät zum Falschparken bei SAT.1 Frühstücksfernsehen

Schilderwald, Falschparken, parkende Autos auf Fahrradwegen…
Verkehrsrecht Experte Rechtsanwalt Dr. Henning Hartmann aus Oranienburg berät die Zuschauer beim SAT1 Frühstücksfernsehen. Sendung vom 15.3.2016

Mehr Informationen unter www.ra-hartmann.de oder unter Telefon Nr 03301-536300 (Oranienburg)

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Verkehrsrecht im Sat1 Frühstücksfernsehen

Verkehrsrecht Experte Rechtsanwalt Dr. Henning Hartmann aus Oranienburg berät die Zuschauer beim SAT1 Frühstücksfernsehen.

Thema war diesmal Geschwindigkeitsüberschreitungen, Raserei, Drängelei und ähnliches. Fußballer Jens Lehmann z.B. ist dabei Thema in der Sendung.

Aufzeichnung vom 01.04.2016

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Ansprüche auf Entschädigung bei VW Abgasskandal

Dr. Henning Hartmann, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht aus Oranienburg berät in der Sendung ZIBB auf RBB zu folgendem Thema: Rückruf Aktion im VW Abgasskandal

Habe ich Ansprüche auf Entschädigung, die mir durch den Abgasskandal durch VW entstanden sind?

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Können zwei Fahrverbote gleichzeitig „abgebrummt“ werden?

In einer interessanten Entscheidung hatte das AG Saarbrücken sich am 19.12.14 mit seinem Beschluss zum A.Z.: 22 OWi 62 Js 900/14 (394/14) mit der Frage zu befassen, ob ein Betroffener, wenn er zu zwei Fahrverboten verurteilt worden ist, diese gleichzeitig ableisten kann. Hintergrund ist, dass die Rechtskraft eines Bußgeldbescheides durch Einspruchseinlegung und -Rücknahme „gesteuert“ werden kann. So war es auch im vorliegenden Fall: der Betroffene hatte eine von zwei Entscheidungen rechtskräftig werden lassen und in einem weiteren Verfahren zu einem Zeitpunkt, in dem er in dem ersten Verfahren die eingelegte Rechtsbeschwerde zurück genommen hat, die Fahrerlaubnis – zur Ableistung beider Fahrverbote – bei der Staatsanwaltschaft abgegeben. Sodann beantragte er durch gerichtliche Entscheidung die Feststellung, dass dadurch beide Fahrverbotsvollstreckungen erledigt sind. Dies hatten in der Vergangenheit tatsächlich einige Amtsgerichte befürwortet.

 Anders sah es nun das AG Saarbrücken: Es sei davon auszugehen, dass beide Fahrverbote nacheinander zu vollstrecken sind. Hierfür spreche der Wortlaut von § 25 V StVG, der mit amtlicher Verwahrungnahme auf die jeweilige konkrete Verwahrung abziele. Zudem entfalle anderenfalls die „Denkzettelfunktion“ des Fahrverbotes. Aber: dies ist von einzelnen Gerichten auch schon anders beurteilt worden, z.B. vom AG Berlin-Tiergarten (DAR 2014, S.406).

Haben Sie Fragen hierzu? Dann besuchen Sie uns.

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Fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr Случайные повреждения на дороге

Nach dem Unfall geht der Ärger los. Was ist zu beachten, wenn die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen Fahrlässiger Körperverletzung (§ 229 StGB) nach einem Verkehrsunfall eingeleitet hat? Die gravierenden Folgen eines solchen Verfahrens (Strafe, Führerschein, Punkte) gebieten eine konsequente Verteidigung

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