Willkommen bei der Onlinerechtsberatung der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Hartmann & Partner
Nachfolgend finden Sie einige von uns verfasste Artikel zu allgemeinen juristischen Themen. Wir sind bemüht, Sie auch weiterhin mit aktuellen Informationen zur Urteils- und Rechtsprechung auf dem Laufenden zu halten. Daher sind Sie herzlich eingeladen, des Öfteren auf diesen Seiten vorbeizuschauen. Die schwerwiegendsten Fehler, weil meist nicht mehr korrigierbar, in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren werden bei der Beschuldigtenvernehmung gemacht. Es gilt der eiserne Grundsatz: Keine Einlassung ohne vorherige Akteneinsicht durch den Verteidiger! Es ist menschlich sich rechtfertigen zu wollen – unterdrücken Sie den Reiz! Unter Strafrecht versteht man das Recht des Staates, einen Bürger für sein Fehlverhalten zu bestrafen. Doch auch der Angeklagte hat Rechte. Hier lesen Sie, was wir für Sie tun können.
Der Schwerpunkt unserer Anwaltskanzlei ist auch das Strafrecht, d.h. Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren.
Mit diesem Internetauftritt möchten wir uns Ihnen vorstellen und Ratsuchenden wichtige und interessante Urteile sowie nützliche Links aufzeigen und näher bringen. Auch unsere Kanzlei nutzt das Internet und führt juristische Recherchen über entsprechende Datenbanken online durch. So besteht die Möglichkeit, jederzeit auf aktuellste Quellen (Gesetze, Literatur und Gerichtsentscheidungen) zurückzugreifen. Dieses umfassende Wissen stellen wir Ihnen auf diesen Seiten auszugsweise zur Verfügung. Strafverteidigung erfolgt auf folgenden Gebieten:Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht sowie sonstige Delikte. Wir sind somit in Strafsachen, aber auch bezüglich Bußgeld bzw. Ordnungswidrigkeiten für Sie da. Sie können sich hier selbständig informieren.
Die allgemeine Rechtsprechung
Das Internet bietet vielfältige Möglichkeiten, schnelle und aktuelle Antworten auf dringende Fragen zu geben. Die Rechtsprechung ist allerdings zu komplex und jeder Rechtsfall zu einzigartig und individuell, um auf diesen Seiten „Pauschalantworten“ geben zu können. Aus diesem Grund verstehen sich die nachfolgenden Informationen als eine grobe Orientierung. Wir versuchen Ihnen eine Hilfestellung zu geben, damit Sie sich einen ersten Überblick über die allgemeine Rechtsprechung verschaffen können.
Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen natürlich jederzeit gern zur Verfügung. Verwenden Sie das Kontaktformular unter Kontakt oder rufen Sie uns an.
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