Nach dem Unfall geht der Ärger los. Was ist zu beachten, wenn die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen Fahrlässiger Körperverletzung (§ 229 StGB) nach einem Verkehrsunfall eingeleitet hat? Die gravierenden Folgen eines solchen Verfahrens (Strafe, Führerschein, Punkte) gebieten eine konsequente Verteidigung
Dr. Henning Hartmann
Fachanwalt für Strafrecht & Verkehrsrecht
Sie brauchen sofort einen kompetenten Anwalt im Strafrecht – ob in Berlin oder bundesweit?
Rufen Sie uns an:
+49 30 69 59 84 00Rechtsanwaltskanzlei
Dr. Hartmann & Partner
Bernauer Str. 29
16515 Oranienburg
-
Neues aus der Rechtssprechung
- Fahrradreifen bleibt in der Bahnschiene hängen. Haftet der Besitzer? März 11, 2020
- Untersuchung von Blutprobe auch ohne Anordnung des Richters? März 6, 2020
- Ist das Überqueren einer Fahrbahn möglicherweise strafbar? März 2, 2020
- Missachtung Rotlicht – Im Zweifel für den Angeklagten! Januar 9, 2020
- Autokauf mit PayPal-Zahlung Januar 3, 2020