Autos werden zunehmend online erworben. Die Frage, wann der Anspruch auf den Kaufpreis vergangen ist, wird immer wichtiger. „Wenn das Geld eingegangen ist“, sagt der Verstand. So ist es auch.
Und bei einer PayPal-Überweisung?
Am 22. November 2017 hat der Bundesgerichtshof in zwei Urteilen (A.Z. VIII ZR 83/16 und VIII ZR 213/16) den Fall, der „Käuferschutzantrag“ greift und entzieht dem Verkäufer den Kaufpreis, geprüft. Der Bundesgerichtshof erklärte, dass der Anspruch auf die Kaufpreiszahlung zwar mit dem Eingang des Kaufpreises auf dem vereinbarten PayPal-Konto endet, der Kaufpreis jedoch, bei dem Rückruf der Zahlung, erneut wiederbegründet wird.
Käufer wie Verkäufer müssen sich an die PayPal-Richtlinien halten
Durch die Nutzung des PayPal-Zahlungssystems erklären sich die Vertragsparteien einvernehmlich bereit diese Regelung einzuhalten.
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Im Ganzen ist die Entscheidung des BGH nachvollziehbar.
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